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Verschenkt keine kostbare Freizeit mehr! Wie ihr in 2027 am besten Urlaubstage spart? Indem ihr diese smart einsetzt.
Auch im nächsten Jahr könnt ihr nämlich wieder mithilfe von Feiertagen und "Fenstertagen" mehr aus eurer Urlaubsplanung machen. Wir zeigen euch, wann ihr freinehmen müsst, um das Maximum an freien Tagen herauszuholen.
▶️ Highlights: Wenn ihr um Christi Himmelfahrt und Pfingsten acht Urlaubstage nehmt, habt ihr ganze 16 Tage am Stück frei! Außerdem könnt ihr Ende Oktober aus vier Urlaubstagen 10 freie Tage machen.
Im theoretischen Bestfall könntet ihr aus 32 Urlaubstagen 69 freie Tage machen, also mehr als doppelt so viele.
Anfang Januar: 2 Urlaubstage eingesetzt ➡️ 6 freie Tage
Christi Himmelfahrt / Pfingsten: 8 Urlaubstage eingesetzt ➡️ 16 freie Tage
Nationalfeiertag / Allerheiligen: 8 Urlaubstage eingesetzt ➡️ 16 freie Tage
ℹ️ Bei all diesen Berechnungen sind wir von einer standardmäßigen Arbeitswoche von Montag bis Freitag ausgegangen. Wenn ihr auch Wochenendschichten habt, ändern sich die Werte dementsprechend. Außerdem ist uns natürlich klar, dass sich die wenigsten Arbeitnehmer komplett alle Brückentage des Jahres sichern können, sondern auch Absprachen mit Kolleg:innen notwendig sind.
Neujahr: Freitag, 1. Jänner 2027
Heilige Drei Könige: Mittwoch, 6. Jänner 2027
Ostermontag: Montag, 29. März 2027
Staatsfeiertag: Samstag, 1. Mai 2027
Christi Himmelfahrt: Donnerstag, 6. Mai 2027
Pfingstmontag: Montag, 17. Mai 2027
Fronleichnam: Donnerstag, 27. Mai 2027
Mariä Himmelfahrt: Sonntag, 15. August 2027
Nationalfeiertag: Dienstag, 26. Oktober 2027
Allerheiligen: Montag, 1. November 2027
Mariä Empfängnis: Mittwoch, 8. Dezember 2027
Christtag: Samstag, 25. Dezember 2027
Stefanitag: Sonntag, 26. Dezember 2027
Ein Fenstertag ist ein regulärer Arbeitstag, der zwischen einem gesetzlichen Feiertag und einem ohnehin arbeitsfreien Tag liegt. Typische Beispiele sind der Freitag nach Christi Himmelfahrt oder Fronleichnam sowie der Montag vor einem Feiertag, der auf einen Dienstag fällt. Regional wird auch der Begriff „Zwickeltag“ verwendet. Fenstertage sind besonders beliebt, weil sich mit nur einem Urlaubstag ein verlängertes Wochenende ergibt. Rund um diese Termine können deshalb Flüge, Hotels und Bahnverbindungen stärker nachgefragt und entsprechend teurer sein.
Nein. Ein Fenstertag ist weder ein gesetzlicher Feiertag noch automatisch ein Urlaubstag. Wer an diesem Tag normalerweise arbeiten müsste, benötigt dafür Urlaub, Zeitausgleich oder eine andere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Ein genereller Anspruch auf Urlaub an einem bestimmten Fenstertag besteht nicht. In Österreich müssen Zeitpunkt und Dauer des Urlaubs grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind sowohl die betrieblichen Erfordernisse als auch die Erholungsmöglichkeiten der Beschäftigten zu berücksichtigen. Da Fenstertage bei vielen Arbeitnehmern beliebt sind, lohnt es sich, den Urlaub möglichst früh zu beantragen.
Ja. Einmal pro Urlaubsjahr können Arbeitnehmer einen Urlaubstag selbst bestimmen und beispielsweise auf einen Fenstertag legen. Dieser sogenannte persönliche Feiertag muss dem Arbeitgeber spätestens drei Monate vorher schriftlich bekannt gegeben werden. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen zusätzlichen freien Tag: Der persönliche Feiertag wird vom bestehenden Urlaubsanspruch abgezogen.
Ein Arbeitgeber kann Urlaub grundsätzlich nicht kurzfristig und einseitig anordnen. Auch ein Betriebsurlaub muss vereinbart sein – entweder individuell oder bereits wirksam im Arbeitsvertrag. Beschäftigten muss außerdem ein ausreichend großer Teil ihres Jahresurlaubs zur freien Planung bleiben. Eine bloße Ankündigung, dass der Betrieb am Fenstertag geschlossen bleibt und dafür automatisch ein Urlaubstag abgezogen wird, reicht daher nicht in jedem Fall aus.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitszeit eines Fenstertages auf andere Arbeitstage verteilt und der Fenstertag dadurch freigegeben werden. Möglich sind je nach Betrieb auch Zeitausgleich, der Abbau von Zeitguthaben oder entsprechende Regelungen im Kollektivvertrag. Ob und wie das funktioniert, hängt vom jeweiligen Arbeitszeitmodell und den betrieblichen Vereinbarungen ab.
Die gesetzlichen Feiertage gelten in Österreich grundsätzlich bundesweit. Deshalb ergeben sich für Arbeitnehmer in allen Bundesländern weitgehend dieselben Fenstertage. Daneben gibt es Festtage der jeweiligen Landespatrone. Diese sind in den betroffenen Bundesländern teilweise schulfrei, für Arbeitnehmer aber normalerweise keine gesetzlichen arbeitsfreien Feiertage.
Ein Fenstertag ist auch für Schulen und Universitäten nicht automatisch frei. Schulen können einzelne Fenstertage unter Umständen als schulautonome Tage nutzen. Ob tatsächlich Unterricht stattfindet, hängt daher vom jeweiligen Schulkalender ab. Auch an Universitäten und Fachhochschulen richten sich vorlesungsfreie Tage nach dem Kalender der jeweiligen Bildungseinrichtung.