Komplett gegensätzliche Schlagzeilen waren in den letzten Wochen in den Medien zu lesen, wir klären auf.
Wer in diesen Tagen mit dem Flugzeug reist, muss beim Handgepäck genau hinschauen – denn die Regelungen unterscheiden sich nicht nur von Airline zu Airline, sondern haben sich in den letzten Jahren auch verschärft. Vor allem bei Billigfliegern darf zum Basispreis des Tickets oft nur noch eine kleine Tasche mit an Bord. Trolleys kosten häufig extra. Einheitliche Vorgaben gibt es bislang keine.
Ein paar Beispiele dafür, was ihr kostenlos an Bord nehmen dürft:
Ryanair: kleine Tasche (max. 40×25×20 cm; demnächst: 40x30x20)
Easyjet: kleine Tasche (45×36×20 cm)
Condor: kleine Tasche (max. 40 × 30 × 10 cm); außer auf reinen Städteverbindungen in Europa
TUIfly: kleine Tasche bis 6 kg (40×30×20 cm)
Eurowings: kleine Tasche (40×30×25 cm)
In den letzten Wochen machten zwei Entscheidungen aus Brüssel Schlagzeilen – und sorgten dabei für viel Verwirrung. In vielen Medien war zu lesen, dass die EU einheitliche Regeln für kostenloses Handgepäck beschlossen habe. Doch: Die beiden Beschlüsse stammen aus völlig unterschiedlichen Institutionen – und könnten gegensätzlicher kaum sein. Zudem sind beide noch lange nicht rechtskräftig!
Am 5. Juni haben die EU-Verkehrsminister im Rat der EU einen Entwurf beschlossen, nach dem es keine Pflicht zur kostenlosen Mitnahme von zwei Handgepäckstücken geben soll. Stattdessen soll ein kleines kostenloses Handgepäckstück ausreichen, welches unter den Vordersitz passt. Dieses soll einheitlich maximal 40 x 30 x 15 Zentimenter groß sein (wäre bei vielen Airlines sogar eine Verschlechterung der aktuellen Regeln).
Am 24. Juni hingegen sprach sich der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments für ein Recht auf zwei kostenlose Handgepäckstücke aus – also etwa eine kleine Tasche und einen Kabinentrolley. Begründung: Der aktuelle Wildwuchs bei den Regelungen sei unfair für Verbraucher und erschwere den Preisvergleich.
Trotz der klaren Voten ist noch nichts entschieden. Der Gesetzgebungsprozess in der EU sieht vor, dass Parlament, Rat und Kommission sich auf einen gemeinsamen Text einigen müssen („Trilog“). Das kann Monate dauern – und im schlimmsten Fall scheitert das Vorhaben ganz. Falls eine Einigung gelingt, dürfte es frühestens 2026 konkrete Auswirkungen auf Reisende haben. Bis dahin heißt es weiter: Die genauen Bestimmungen bei jeder Airline lesen.
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