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EU-Minister stimmen für neue Flugregeln: Reisenden drohen Verschlechterungen

In diesen Tagen gibt es in den Medien wieder viel Verwirrung zu den Änderungen der Fluggastrechte, inklusive einiger Falschmeldungen – wir sagen euch, was wirklich Sache ist.

Veröffentlicht von
Tobi·13.6.2025
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Was sich bei Fluggastrechten in der EU ändern soll – und was das für dich bedeutet

Was genau ist passiert?

Am 5. Juni 2025 hat der Rat der EU-Verkehrsminister mit Mehrheit einem Vorschlag zur Reform der europäischen Fluggastrechte zugestimmt. Es geht um die Verordnung EG 261/2004, die regelt, wann Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen Anspruch auf Entschädigung haben – und um neue Vorgaben beim Handgepäck.

Deutschland und Spanien haben dagegen gestimmt (mit der Begründung, dass Verbraucher am Ende schlechter gestellt wären), Malta und Luxemburg enthielten sich. Trotzdem wurde die notwendige Mehrheit für den Vorschlag erreicht (für die „qualifizierte Mehrheit“ reicht es, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, zustimmen).

Welche Änderungen sind vorläufig geplant?

Bei Flugverspätungen:

  • Die Entschädigungshöhen sollen sich ändern. Bei Kurz- und Mittelstrecken von 250 bzw. 400 Euro auf dann einheitlich 300 Euro sowie bei Langstrecken von 600 auf 500 Euro.

  • Vor allem aber soll sich die Zeitspanne ändern, ab der die Entschädigung fällig wird: von bisher 3 Stunden auf dann 4 Stunden bei Kurz- und Mittelstrecken (unter 3.500 km). Bei Langstrecken (ab 3.500 km) soll es sogar erst ab einer Verspätung von 6 Stunden Geld geben.

Beim Handgepäck:

  • Airlines müssten künftig nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos erlauben, welches unter den Vordersitz passt. Größere Handgepäckstücke (wie der typische Kabinentrolley) dürfen kostenpflichtig sein. ➡️ Dies ist im faktisch keine Änderung, da vor allem Billigflieger dies bereits so handhaben. Hier wird einfach nur Rechtssicherheit geschaffen, da es in der Vergangenheit anderslautende Regeln im spanischen Recht gab und manche Billigflieger bereits Millionenstrafen zahlen mussten.

  • Die Maße fürs kleine Handgepäck sollen einheitlich festgelegt werden auf dann maximal 40 x 30 x 15 Zentimeter. Das wäre eine Verkleinerung im Vergleich zu den jetzigen Maßen von Easyjet (45 x 26 x 20), WizzAir (40 x 30 x 20) oder Ryanair (40 x 20 x 25). Einzig zu den jetzigen Regeln von Condor (40 x 30 x 10) wäre dies eine Verbesserung.

Die zwischenzeitlich aufkommende Hoffnung, dass die EU sämtliches Handgepäck wieder kostenlos macht, hat sich also nicht erfüllt.

Gibt es denn auch positive Änderungen?

Bessere Umbuchungsrechte

  • Bei langen Verspätungen oder Ausfällen sollen Airlines den Fluggästen künftig aktiv alternative Flugangebote vorschlagen (z. B. mit Partnerairlines oder anderen Verkehrsträgern).

  • Wenn Passagiere nach 3 Stunden keine alternativen Vorschläge haben, dürfen sie selbst neue Flüge buchen – auf Kosten der Fluggesellschaft.

Strengere Informationspflichten

Fluggesellschaften müssen Passagiere bereits beim Buchen, Check‑in und bei Beschwerden umfassend über ihre Rechte informieren, z. B. bei Verspätung oder beschädigtem Gepäck. Außerdem gibt es klare 14‑Tage-Vorgaben zur Zahlung oder Antwort auf Beschwerden.

Einheitliches Standardformular

Wenn ihr zukünftig eure Rechte, z.B. bei Verspätungen, durchsetzen wollt, sollt ihr das über ein einheitliches Standardformular tun können.

Ist das Ganze jetzt schon beschlossen?

Nein. Die Minister haben sich zwar auf eine gemeinsame Position geeinigt – aber das reicht noch nicht. Als Nächstes muss noch das Europäische Parlament zustimmen. Danach verhandeln Parlament, Ministerrat und Kommission gemeinsam im sogenannten Trilog-Verfahren. Im Verlauf kann es also noch Änderungen geben. Erst, wenn alle zustimmen, kann das neue Gesetz in Kraft treten.

Wann wissen wir mehr?

Ein möglicher Fahrplan sieht so aus:

  • Sommer 2025: Das Europäische Parlament legt seine Position fest und stimmt ab.

  • Spätsommer bis Herbst 2025: Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission.

  • Ende 2025 / Anfang 2026: Finale Abstimmung.

  • Frühestens ab Mitte/Ende 2026: Inkrafttreten der neuen Regeln – mit Übergangsfrist.

Wenn du häufig fliegst oder bei Verspätungen bisher von Ausgleichszahlungen profitiert hast, lohnt es sich also, die Entwicklung im Blick zu behalten. Wir halten dich auf dem Laufenden!

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