Der Eiffelturm - DAS Wahrzeichen von Paris! Und auch das am meisten fotografierte. Der Turm ist nicht nur am Tage ein Hingucker, sondern besonders bei Nacht, wenn etliche Lichter an ihm glitzern.
Aber wusstet ihr, dass man den Eiffelturm nachts gar nicht fotografieren darf?
Der Grund hierfür sind eben jene 20.000 speziell installierte Xenon-Lampen, die das Wahrzeichen nachts erstrahlen lassen. Diese Beleuchtung wurde speziell für den Eiffelturm entworfen und ist urheberrechtlich geschützt. Das exklusive Recht, die Beleuchtung zu fotografieren und zu reproduzieren, liegt bei der Firma, die sie ursprünglich kreiert hat. Fotografiert man sie stattdessen, kann man für eine Urheberrechtsverletzung belangt werden.
Habt ihr jetzt Angst, euch beim letzten Paris-Besuch strafbar gemacht zu haben? Keine Sorge, denn wer nur für den Privatgebrauch ein Foto schießt, dem droht keine Strafe. Wer jedoch ein Bild für kommerzielle Zwecke postet, beispielsweise als Reiseblogger:in oder Influencer:in, der könnte sich ggf. strafbar machen. Gerichtsurteile sind jedoch bisher keine bekannt.
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