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Wenn bei euch ein Thailand-Trip kurz bevor steht, solltet ihr diese Regelung kennen.
In Thailand sind Drohnenflüge wieder im größten Teil des Landes erlaubt. Die Luftfahrtbehörde CAAT hat mit der Bekanntmachung Nr. 16, gültig seit dem 26. Juni 2026, das landesweite Verbot aufgehoben, das während des Grenzkonflikts mit Kambodscha verhängt worden war.
Gesperrt bleiben einzelne, namentlich benannte Distrikte in sieben Grenzprovinzen: Sa Kaeo, Buri Ram, Si Sa Ket, Surin, Ubon Ratchathani, Chanthaburi und Trat. Wichtig: Betroffen sind nur die genannten Distrikte, nicht die kompletten Provinzen. In diesen Zonen sind Freizeit- und Tourismusflüge nicht gestattet, Ausnahmen gibt es im Einzelfall etwa für Landwirtschaft oder Katastrophenschutz.
Sonderfall Koh Chang, Koh Mak und Koh Kood: Die drei Inseln liegen im Luftraum VT P38, einem Sperrgebiet der Königlich Thailändischen Marine, das unabhängig von der CAAT-Lockerung gilt. Fliegen ist dort nur mit gesonderter Genehmigung möglich, auf Koh Chang kommt zusätzlich eine Erlaubnis der Nationalparkverwaltung dazu.
Außerdem gilt weiterhin landesweit:
Registrierung: Jede Drohne mit Kamera muss bei CAAT und NBTC registriert sein, dazu braucht es eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Baht.
Abstand zu Flughäfen: neun Kilometer rund um jeden Flugplatz.
Nationalparks: nur mit Genehmigung der Parkverwaltung.
Tabuzonen: Regierungsgebäude, Paläste, Militäranlagen, Krankenhäuser und Menschenansammlungen.
Flugregistrierung: Flüge müssen vorab in der CAAT-App angemeldet werden. In offenen Zonen reicht die Anmeldung, in eingeschränkten Zonen ist eine Genehmigung nötig, die etwa drei Tage dauert.
Bei Verstößen drohen Beschlagnahmung der Drohne, Geldstrafen von bis zu 40.000 Baht und bis zu einem Jahr Haft.
💡 Thailändische Drohnenregeln ändern sich häufig. Prüft den aktuellen Stand vor dem Abflug direkt bei der CAAT unter caat.or.th.